Export/Import von CITES Papieren
Astrochelys radiata wird im Washingtoner Artenschutzabkommen im Anhang I aufgeführt und gilt als stark bedrohte Tierart. Sowohl die Entnahme aus freier Wildbahn (Wildfänge) als auch der Handel mit lebenden und toten Exemplaren und deren Erzeugnisse ist streng verboten. Der eingeschränkte Handel und Grenzübertritt von Nachzuchten wird durch das internationale CITES Abkommen geregelt.
Unsere private Zucht verfügt über alle notwendigen Provenienzen, deshalb ist ein Export von Nachzuchten ins Ausland möglich. Da die Schweiz aber nicht zur Europäischen Union gehört, ist das Beantragen und das Verzollen von CITES Papieren mit etwas Aufwand verbunden. Bitte beachten Sie dazu folgenden Leitfaden:
Wir bitten alle ausländischen InteressentInnen sich vor einer Kaufanfrage bei den entsprechenden Landesbehörden über eine CITES Importgenehmigung und alle notwendiegen Formalitäten zu erkundigen. In einigen Ländern muss bei einem Import von Exoten auch ein Grenztierarzt anwesend sein. Beachten Sie auch die Schalteröffnungszeiten (an Wochenenden werden z.T. keine lebenden Tiere abgefertigt)!