Papiere und Provenienzen
Achten Sie beim Kauf sowie Import und Export von Strahlenschildkröten auf folgende Papiere und Provenienzen:
Warum eine Fotodokumentation?
Der Gesetzgeber schreibt eine individuelle Kennzeichnung von Anhang AI Reptilienarten zur Überwachung der Haltung und des Handels vor. Generell wird für alle Anhang AI Landschildkrötenarten, ab 500 gr, eine Kenzeichnung mit Transponder empfohlen. Eine lückenlos geführte Fotodokumentation kann diese jedoch bei Astrochelys radiata ersetzen.
Die Kennzeichnung mit einem reiskorn grossen Mikrochip ist für Schildkröten ein äusserst unangenehmer Eingriff und auch erst ab einer bestimmten Körpergrösse überhaupt technisch machbar. Bei einer Lebenserwartung von über 100 Jahren ist auch unklar, wie lange siche ein Transponder unter der Haut überhaupt hält. Bei Strahlenschildkröten ist eine Identifikation von Individuuen anhand äusserer Merkmale, insbesondere der individuellen Strahlenzeichnung, aber jederzeit sehr gut möglich, deshalb kann eine lückenlos geführte Fotodokumentation eine Transponderkennzeichnung ersetzen.
Eine Fotodokumentation wird in regelmässigen Abständen bei Jungtieren bis 5 Jahre 2x pro Jahr, bei subadulten Tieren 1x pro Jahr und bei adulten Exemplaren alle 5 Jahre empfohlen. Die Fotodokumentation ist zu ergänzen mit den Angaben von Grösse, Gewicht, Geschlecht und Alter, sowie einer Beschreibung vorhandener Besonderheiten. Mit Besonderheiten sind individuelle Kennzeichen eines Tieres gemeint, wie zum Beispiel Narben, Verletzungen oder Schildanomalien, die sich nicht mehr ändern werden.
Es sollen pro Schildkröte jeweils zwei Fotos gemacht werden. Einmal mit Ansicht senkrecht von oben auf den Rückenpanzer und einmal senkrecht von unten auf den Bauchpanzer. Um die Schildkröte für das Foto in Rückenlage besser fixieren zu können, kann man sie vorsichtig auf einen Gummi- oder Metallring in entsprechender Grösse positionieren. Um einen Massstab für die Grösse der Tiere zu erhalten, eignet sich eine lamminierte A3 Unterlage mit schwarz-weissen, 1 x 1 cm grossen Karos. Die Lamminierung schützt das Papier vor spontanem Urinieren der Schildkröte oder anderen Verunreinigungen. Bei grösseren Exemplaren empfhielt es sich für das Foto zusätzlich ein 50 cm Lineal neben das Tier zu legen.
Die Qualität der Fotos (Ausschnitt, Schärfe, Ausleuchtung, etc.) ist entscheidend für die Akzeptanz und die erfolgreiche Anwendung des Materials in der Praxis. Mit den Fotos, mindestens im Format 9 x 13 cm, und den individuellen Angaben kann anschliessend ein Schildkrötenpass erstellt werden. Eine lückenlose, professionell erstellte Fotodokumentation ist wesentlicher und unverzichtbarer Bestandteil für das Aussetellen eines behördlich annerkannten Herkunftsnachweises.
FAQ zum Themenbereich Dokumentation
Achtung!: Strahlenschildkröten ohne gültige Dokumente sind und bleiben illegal! Es ist nicht möglich zu einem späteren Zeitpunkt für diese Tiere Papiere zu beantragen. Ein illegaler Status verjährt auch nicht. Es ist streng verboten diese Tiere zu handeln oder einen Grenzübertritt mit ihnen zu machen. Bei Zuwiederhandeln drohen Beschlagnahmung und Geldbussen (eine Ausnahme bilden Strahlenschildkröten, die nachweislich vor 1973, also vor dem Washingtoner Artenschutzabkommen, in die Schweiz importiert wurden)! Unwissenheit und arglose Absichten schützt nicht vor Strafen!
Wir vermuten, dass aktuell sehr viele Strahlenschildkröten ohne Papiere in der Schweiz leben bzw. auf privater Ebene gehalten werden. Da für die Haltung von Astrochelys radiata keine zusätzliche Bewilligung notwendig ist und auch keine Meldepflicht besteht, beschränken sich die behördlichen Kontrollen weitgehend auf den Handel und Grenzübetritt. Eine artgerechte Haltung einer Strahlenschildkröte ohne Papiere ist innerhalb der Schweiz prinzipiell keine Straftat, nur bei Verdacht auf Missbrauch oder andere illegale Aktivitäten, werden die Behörden aktiv und kontrollieren auch private Bestände. Weil mit diesen Tieren nicht offiziell gezüchtet werden darf, bleiben sie meistens genetisch isoliert und von der Arterhaltung ausgeschlossen. Solange keine Amnesty für Strahlenschildkröten ohne Papiere vorgesehen ist, bleiben sie einfach auf Lebzeiten in der Schweiz blockiert.
Wir sind der Meinung, dass illegale und geschmuggelte Strahlenschildkröten nicht für ihren Status verantwortlich gemacht werden können und deshalb erst recht ein Anrecht auf ein artgerechtes Zuhause haben! Sie sind deshalb weiterhin, unabhängig vom Status ihrer Schildkröte, verantwortlich für eine optimale Unterbringung, Haltung und Pflege. Sollten Sie aus irgend welchen Gründen nicht mehr für Ihre Strahlenschildkröte sorgen können, empfhielt das BEVET auch Tiere ohne Papiere zu dokumentieren und innerhalb der Schweiz mit einem Einstellungsvertrag zu plazieren. Im Einstellungsvertrag wird der illegale Status des Tieres offengelegt und alle Parteien über die Umstände der Herkunft und unentgeltliche Abgabe innerhalb der Schweiz informiert. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Tiere auch in Zukunft nicht gehandelt und auch keinen Grenzübertritt machen dürfen! Durch das Dokumentieren und die Unterschrift des vorherigen Halters, kann eine neue Besitzerschaft zumindest belegen, dass sie nicht für die Herkunft, Besorgung und den illegalen Status des Tieres verantwortlich gemacht werden kann.
Bei Unsicherheit und weiteren Fragen zum Thema, kontaktieren Sie bitte direkt das Bundesamt für Veterinärswesen in Bern. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter der Rubrik Links auf dieser Homepage.