Dokumentation

Papiere und Provenienzen

Achten Sie beim Kauf sowie Import und Export von Strahlenschildkröten auf folgende Papiere und Provenienzen:

  • CITES Papiere

    CITES steht für „Convention of International Trade in Endagered Species of Wild Fauna and Flora”, das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, das den internationalen Handel mit bedrohten und geschützten Arten überwacht. Das CITES-Papier kann als eine Art Personalausweis verstanden werden, der alle wichtigen Daten des betreffenden Tieres enthält und gleichzeitig als Kontrolle für den Im- und Export geschützter Tiere dient. Da der illegale Handel mit geschützten Tieren immer noch eines der Hauptprobleme des Artenschutzes darstellt, ist die Kontrolle besonders wichtig. Gleichzeitig kann so nicht nur der illegale Handel unterbunden, sondern die generelle Handelssituation einer Art besser eingeschätzt werden.

    Als Vollzugs- und Kontaktbehörde von CITES in der Schweiz ist das BLV zuständig. In der Schweiz sind für den Import und den Export von CITES-Exemplaren eine Einfuhrbewilligung und eine Ausfuhrbewilligung notwendig. CITES Papiere und EG-Bescheinigungen sind in der Regel nur für Arten des Anhangs AI erforderlich. Arten des Anhangs BII benötigen keine CITES-Papiere, ihre Haltung muss aber in einigen Ländern bei den zuständigen Behörden angemeldet werden.

  • EG Bescheinigung

    Bei einer EG-Bescheinigung handelt es sich um eine Vermarktungsgenehmigung, die auf dem europäischen Artengeschutzgesetz basiert und inhaltlich mit den CITES-Papieren vergleichbar ist. CITES Papiere und EG-Bescheinigungen sind in der Regel nur für Arten des Anhangs AI erforderlich. Arten des Anhangs BII benötigen zwar eigentlich keine CITES-Papiere, ihre Haltung muss aber in einigen Ländern bei den zuständigen Behörden angemeldet werden. Dafür wird ein Herkunftsnachweis benötigt, der belegt, dass es sich nicht um Wildfänge handelt.

    Während die CITES-Papiere in der Regel blau sind, ist die EG-Bescheinigung gelb. Die blaue CITES Beschreibung ist zwar noch gültig, es gibt sie in dieser Form seit 1997 nicht mehr. Es ist wichtig zu wissen, dass beide Dokumente nach wie vor Gültigkeit haben. Für eine Vermarktung benötigt man allerdings die gelbe Vermarktungsgenehmigung. Die CITES-Papiere bescheinigen lediglich den legalen Erwerb des Tieres.

    Der Antrag auf eine EG-Bescheinigung muss bei den zuständigen Landesbehörden gestellt werden. In der Schweiz ist das BLV zuständig. Häufig können die erforderlichen Dokumente direkt auf den Websites der zuständigen Stellen heruntergeladen und ausgefüllt werden. Ohne EG-Bescheinigung ist der Verkauf oder Kauf von geschützten Tieren des Anhangs AI rechtswidrig und kann in schweren Fällen sogar mehrjährige Freiheitsstrafen oder saftige Bußgelder nach sich ziehen.

  • Herkunftsnachweis

    Jede Person, die CITES-geschützte Schildkröten besitzt und nachzüchtet, muss in der Schweiz deren legale Herkunft nachweisen können. Bei Altbeständen wird der Nachweis mit Dokumenten in vielen Fällen nicht immer möglich sein. Besonders Exemplare, die vor 1973 in die Schweiz, also noch vor dem CITES Abkommen importiert wurden, sind davon betroffen. Dieser Problematik sind sich die schweizer Behörden bewusst und es reicht, wenn der Besitzer die Herkunft solcher Tiere glaubhaft (z. B. Fotos, Zeugen etc.) darlegen kann. Wer neu Schildkröten erwirbt, muss sich vom Vorbesitzer bzw. Züchter einen Herkunftsnachweis ausstellen und unterschreiben lassen. Für Nachkommen von Schildkröten, die sich im Anhang AI befinden gibt es eine Kennzeichnungspflicht mittels Mikrochip und/oder Fotodokumentation. Alle Angaben der Elterntiere (CITES Nummer/Importnummer, etc.) sind ebenfalls auf den Herkunftsnachweisen von Nachzuchten aufzuführen. Das Vorweisen eines Herkunftsnachweis mit einer lückenlosen Fotodokumentation ist für das Beantragen einer Export-/Importgenehmigung bei den zuständigen Behörden von zentraler Bedeutung!

  • Haltebewilligung

    Für die Haltung und Zucht von Astrochelys radiata ist in der Schweiz keine zusätzliche Haltebewilligung oder kantonale Meldepflicht erforderlich.

Warum eine Fotodokumentation?

Der Gesetzgeber schreibt eine individuelle Kennzeichnung von Anhang AI Reptilienarten zur Überwachung der Haltung und des Handels vor. Generell wird für alle Anhang AI Landschildkrötenarten, ab 500 gr, eine Kenzeichnung mit Transponder empfohlen. Eine lückenlos geführte Fotodokumentation kann diese jedoch bei Astrochelys radiata ersetzen.

Die Kennzeichnung mit einem reiskorn grossen Mikrochip ist für Schildkröten ein äusserst unangenehmer Eingriff und auch erst ab einer bestimmten Körpergrösse überhaupt technisch machbar. Bei einer Lebenserwartung von über 100 Jahren ist auch unklar, wie lange siche ein Transponder unter der Haut überhaupt hält. Bei Strahlenschildkröten ist eine Identifikation von Individuuen anhand äusserer Merkmale, insbesondere der individuellen Strahlenzeichnung,  aber jederzeit sehr gut möglich, deshalb kann eine lückenlos geführte Fotodokumentation eine Transponderkennzeichnung ersetzen.

Eine Fotodokumentation wird in regelmässigen Abständen bei Jungtieren bis 5 Jahre 2x pro Jahr, bei subadulten Tieren 1x pro Jahr und bei adulten Exemplaren alle 5 Jahre empfohlen. Die Fotodokumentation ist zu ergänzen mit den Angaben von Grösse, Gewicht, Geschlecht und Alter, sowie einer Beschreibung vorhandener Besonderheiten. Mit Besonderheiten sind individuelle Kennzeichen eines Tieres gemeint, wie zum Beispiel Narben, Verletzungen oder Schildanomalien, die sich nicht mehr ändern werden.

Es sollen pro Schildkröte jeweils zwei Fotos gemacht werden. Einmal mit Ansicht senkrecht von oben auf den Rückenpanzer und einmal senkrecht von unten auf den Bauchpanzer. Um die Schildkröte für das Foto in Rückenlage besser fixieren zu können, kann man sie vorsichtig auf einen Gummi- oder Metallring in entsprechender Grösse positionieren. Um einen Massstab für die Grösse der Tiere zu erhalten, eignet sich eine lamminierte A3 Unterlage mit schwarz-weissen, 1 x 1 cm grossen Karos. Die Lamminierung schützt das Papier vor spontanem Urinieren der Schildkröte oder anderen Verunreinigungen. Bei grösseren Exemplaren empfhielt es sich für das Foto zusätzlich ein 50 cm Lineal neben das Tier zu legen.

Die Qualität der Fotos (Ausschnitt, Schärfe, Ausleuchtung, etc.) ist entscheidend für die Akzeptanz und die erfolgreiche Anwendung des Materials in der Praxis. Mit den Fotos, mindestens im Format 9 x 13 cm, und den individuellen Angaben kann anschliessend ein Schildkrötenpass erstellt werden. Eine lückenlose, professionell erstellte Fotodokumentation ist wesentlicher und unverzichtbarer Bestandteil für das Aussetellen eines behördlich annerkannten Herkunftsnachweises.

FAQ zum Themenbereich Dokumentation

FAQ «…Ich wohne in der Schweiz und bin Besitzer*In von einer Strahlenschildkröte ohne offizielle Papiere und Herkunftsnachweis. Ich habe dieses Tier damals vor langer Zeit gekauft / geerbt / geschenkt bekommen / aus den Ferien mitgenommen. Heute weiss ich, dass dies unklug und ein grosser, strafbarer Fehler war. Leider muss ich mich nun aus privaten Gründen von meiner Strahlenschildkröte trennen. Kann ich im Nachhinein für dieses Tier Papiere bei den Behörden beantragen?»2022-04-11T11:04:28+02:00

Achtung!: Strahlenschildkröten ohne gültige Dokumente sind und bleiben illegal! Es ist nicht möglich zu einem späteren Zeitpunkt für diese Tiere Papiere zu beantragen. Ein illegaler Status verjährt auch nicht. Es ist streng verboten diese Tiere zu handeln oder einen Grenzübertritt mit ihnen zu machen. Bei Zuwiederhandeln drohen Beschlagnahmung und Geldbussen (eine Ausnahme bilden Strahlenschildkröten, die nachweislich vor 1973, also vor dem Washingtoner Artenschutzabkommen, in die Schweiz importiert wurden)! Unwissenheit und arglose Absichten schützt nicht vor Strafen!

Wir vermuten, dass aktuell sehr viele Strahlenschildkröten ohne Papiere in der Schweiz leben bzw. auf privater Ebene gehalten werden. Da für die Haltung von Astrochelys radiata keine zusätzliche Bewilligung notwendig ist und auch keine Meldepflicht besteht, beschränken sich die behördlichen Kontrollen weitgehend auf den Handel und Grenzübetritt. Eine artgerechte Haltung einer Strahlenschildkröte ohne Papiere ist innerhalb der Schweiz prinzipiell keine Straftat, nur bei Verdacht auf Missbrauch oder andere illegale Aktivitäten, werden die Behörden aktiv und kontrollieren auch private Bestände. Weil mit diesen Tieren nicht offiziell gezüchtet werden darf, bleiben sie meistens genetisch isoliert und von der Arterhaltung ausgeschlossen. Solange keine Amnesty für Strahlenschildkröten ohne Papiere vorgesehen ist, bleiben sie einfach auf Lebzeiten in der Schweiz blockiert.

Wir sind der Meinung, dass illegale und geschmuggelte Strahlenschildkröten nicht für ihren Status verantwortlich gemacht werden können und deshalb erst recht ein Anrecht auf ein artgerechtes Zuhause haben! Sie sind deshalb weiterhin, unabhängig vom Status ihrer Schildkröte, verantwortlich für eine optimale Unterbringung, Haltung und Pflege. Sollten Sie aus irgend welchen Gründen nicht mehr für Ihre Strahlenschildkröte sorgen können, empfhielt das BEVET auch Tiere ohne Papiere zu dokumentieren und innerhalb der Schweiz mit einem Einstellungsvertrag zu plazieren. Im Einstellungsvertrag wird der illegale Status des Tieres offengelegt und alle Parteien über die Umstände der Herkunft und unentgeltliche Abgabe innerhalb der Schweiz informiert. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Tiere auch in Zukunft nicht gehandelt und auch keinen Grenzübertritt machen dürfen! Durch das Dokumentieren und die Unterschrift des vorherigen Halters, kann eine neue Besitzerschaft zumindest belegen, dass sie nicht für die Herkunft, Besorgung und den illegalen Status des Tieres verantwortlich gemacht werden kann.

Bei Unsicherheit und weiteren Fragen zum Thema, kontaktieren Sie bitte direkt das Bundesamt für Veterinärswesen in Bern. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter der Rubrik Links auf dieser Homepage.

2022-04-11T15:19:44+02:0004.06.2021|Abzugeben|
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